Die Patientenverfügung – Selbstbestimmung bis zuletzt

Hybride Veranstaltung am 25.06.2025 von 17.00 – 19.00 Uhr – in Präsenz im MGH Johanneshaus oder am PC

Heutzutage sterben die meisten Menschen nicht mehr zuhause, sondern in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt ermöglicht es uns, schwerstkranken Menschen zu helfen, die früher keine Überlebenschance gehabt hätten. Diese Entwicklungen bieten vielen Menschen Hoffnung und neue Möglichkeiten, während andere sich vor einer Verlängerung des Leidens und Sterbens durch moderne medizinische Geräte fürchten.

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen. Ärzte benötigen für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Solange der Patient entscheidungsfähig ist, kann er diese Zustimmung selbst geben. Schwieriger wird es jedoch, wenn der Wille eines Menschen nicht mehr geäußert werden kann. In solchen Fällen kann eine Patientenverfügung äußerst hilfreich sein.

In dieser Veranstaltung werden wichtige Fragen rund um die Patientenverfügung beantwortet:

· Wie kann ich eine Patientenverfügung selbst formulieren?

· Kann ich auf vorhandene Formblätter zurückgreifen?

· Welche Konsequenzen hat die Erstellung einer Patientenverfügung?

· Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?

Als Referentin für die Veranstaltung steht Ihnen Frau Mirjam Minder, Mitarbeiterin des AWO Betreuungsverein Trier – Saarburg e.V., zur Verfügung. Sie können sich unter der Telefonnummer 06503 981330 oder per E-Mail an info@awo-btv-trier-saarburg.de beim Betreuungsverein anmelden.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos!

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